Leistungen und Preise

Bei Freiraum Physiotherapie behandeln wir gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und Selbstzahlende. Wie abgerechnet wird, hängt von Ihrem Versichertenstatus ab.

Gesetzlich Versicherte (GKV) *,**

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der Preisliste der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die aktuelle GKV-Preisliste finden Sie hier (öffnet in neuem Tab): GKV-Preisliste (PDF)

Privat Versicherte (PKV) *,**

Für privat versicherte Patientinnen und Patienten gilt in unserer Praxis der 1,05-fache Satz für alle Behandlungen, berechnet auf Grundlage der Preisliste der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Erstattung durch die private Krankenversicherung erfolgt je nach persönlichem Tarif vollständig oder teilweise. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung.

Selbstzahlende (100 Prozent Eigenanteil) *,**

Buchbare Leistungen für Selbstzahlende werden zu folgenden Konditionen pro Einheit unmittelbar abgerechnet und sind vor Ort in bar oder per EC-Cash zu begleichen:

  • EMG-Biofeedback mit Physiotherapie und Muskelfunktionsanalyse

    Dauer
    60 Min.
    Preis
    150,00 €
  • Return-to-Sport

    Dauer
    60 Min.
    Preis
    150,00 €
  • Return-to-Sport

    Dauer
    30 Min.
    Preis
    75,00 €
  • Personal Training

    Dauer
    60 Min.
    Preis
    150,00 €
  • Personal Training

    Dauer
    30 Min.
    Preis
    75,00 €
  • Akut-Sprechstunde: Physiotherapie mit EMG-Biofeedback und Muskelfunktionsanalyse

    Dauer
    30 Min.
    Preis
    80,00 €

Hinweise

* Bei akuten Beschwerden sollten Sie zunächst eine ärztliche Abklärung in Anspruch nehmen. Ärztinnen und Ärzte können eine entsprechende Diagnostik durchführen und bei Bedarf eine physiotherapeutische Verordnung ausstellen. In Einzelfällen behalten wir uns vor, vor Beginn der Behandlung eine ärztliche Abklärung einzuholen und/oder die Behandlung abzulehnen, insbesondere bei fehlerhaft vorgelegten Verordnungen und/oder wenn das Risiko besteht, dass sich die Symptomatik durch die Behandlung verschlechtern könnte.

** Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab (Montags-Termine bis spätestens freitags). Als Terminpraxis reservieren wir die Zeit ausschließlich für Sie. Erscheinen Sie ohne rechtzeitige Absage nicht, können wir nach Paragraf 615 BGB ein Ausfallhonorar berechnen. Dabei rechnen wir ersparte Aufwendungen sowie einen etwaigen anderweitigen Erwerb an. Das Honorar beträgt bis zu 75 Prozent der für die gebuchte Leistung angesetzten Kosten. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.