* * Bei akuten Beschwerden sollten Sie zunächst eine ärztliche Abklärung in Anspruch nehmen. Ärztinnen und Ärzte können eine entsprechende Diagnostik durchführen und bei Bedarf eine physiotherapeutische Verordnung ausstellen. In Einzelfällen behalten wir uns vor, vor Beginn der Behandlung eine ärztliche Abklärung einzuholen und/oder die Behandlung abzulehnen, insbesondere bei fehlerhaft vorgelegten Verordnungen und/oder wenn das Risiko besteht, dass sich die Symptomatik durch die Behandlung verschlechtern könnte.
** ** Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab (Montags-Termine bis spätestens freitags). Als Terminpraxis reservieren wir die Zeit ausschließlich für Sie. Erscheinen Sie ohne rechtzeitige Absage nicht, können wir nach Paragraf 615 BGB ein Ausfallhonorar berechnen. Dabei rechnen wir ersparte Aufwendungen sowie einen etwaigen anderweitigen Erwerb an. Das Honorar beträgt bis zu 75 Prozent der für die gebuchte Leistung angesetzten Kosten. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.